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Waffenhandel: Kein fauler Kompromiss bei Kontrolle

Zum Ergebnis des vierten Vorbereitungstreffens für die Vertragsstaatenkonferenz zum UN-Waffenhandelsabkommen "Arms Trade Treaty (ATT)" erklären Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin, und Agnieszka Brugger, Sprecherin für Abrüstungspolitik: 
"Die Festlegung auf das formale Konsensprinzip ist ein herber Rückschlag für die Verhandlungen über ein wirksames internationales Waffenhandelsabkommen. Eine kleine Minderheit von Staaten hat sich gegen eine große Mehrheit in der internationalen Gemeinschaft durchgesetzt und gefährdet so die Einigung auf ein starkes Abkommen zur Regelung des internationalen Waffenhandels. Die USA, Syrien, Iran, Kuba, Russland und China beharrten auf ein Vetorecht und erschweren damit konstruktive Verhandlungen."
Es gibt wichtige Punkte, die auf der vierwöchigen Konferenz im Juli zu verhandeln sind. Das Abkommen muss unbedingt die Kontrolle des Handels von Munition und Kleinwaffen beinhalten. Es bedarf einer umfassenden Berichtspflicht und wirksamer internationalen Kontrollmöglichkeiten. Mit dem von der Mehrheit der teilnehmenden Staaten präferierten 90-prozentigen Mehrheitsprinzip wäre ein breiter Konsens und ein deutlich besserer Verhandlungsrahmen gewährleistet. 
Die Konferenz im Juli wird deutlich erschwert und es besteht die Gefahr eines Kompromisses auf dem kleinstmöglichen Nenner. Hier ist die Bundesregierung in der Verantwortung, sich mit Verhandlungsgeschick für ein möglichst umfassendes und starkes Abkommen zur Regulierung des internationalen Waffenhandels einzusetzen.