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Schriftliche Frage: Neuordnung des Rüstungsbereichs im Verteidigungsministerium

Zur Vergabe von Verträgen im Zuge der Neuordnung des Rüstungsbereiches im Verteidigungsministerium habe ich eine Schriftliche Frage gestellt. 
Hier die Antwort des Verteidigungsministeriums:

Berlin 11. März 2014

Sehr geehrte Frau Kollegin,

auf Ihre schriftlichen Fragen 3/11 und 3/12, eingegangen beim Bundeskanzleramt am 4. März 2014, „Wie sieht das Auftragsvolumen für die Neuordnung des Rüstungsbereiches im Bundesministerium der Verteidigung konkret aus(bitto detailliert darlegen), und wie viele Verträge mit Beratungsunternehmen sind dafür vorgesehen (bitte einzeln mit Angabe der infrage kommenden Beratungsunternehmen aufschlüsseln) (Vgl. Handelsblatt; „Scharfer Blick in die Truppe", 28.02.2014)?" und „Welche Anforderungen MUSS das mit der Neuordnung des Rüstungsbereichs im Bundesministerium der Verteidigung beauftragte Beratungsunternehmen erfüllen, um diesen Auftrag durchzuführen (bitte Anforderungen einzeln aufschlüsseln und bei einer positiven Entscheidung zu Gunsten McKinsey mit Bezug auf die vorher genannten Anforderungen begründen), und in welchem Zeitraum soll dies geschehen?" teile ich Ihnen im Zusammenhang mit:

Die Leistungsbeschreibung für die umfassende Bestandsaufnahme und Risiko­analyse der zentralen Rüstungsprojekte sowie die Anforderungen an eine externe Beratungsleistung werden derzeit erarbeitet. Das erforderliche Auftragsvolumen kann erst nach Festlegung der zu erbringenden Leistung abgeschätzt werden. Es wird derzeit präferiert, den Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus Art und Umfang der zu erbringenden Leistung und ist von der o.a. Leistungsbeschreibung abhängig.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralf Brauksiepe
Parlamentarischer Staatssekretär
Bundesministerium der Verteidigung