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Rede zum Antrag "Investitionen in Antipersonenminen und Streumunition gesetzlich verbieten und die steuerliche Förderung beenden"

Ein so weitreichendes Verbot einer barbarischen Waffe zu erreichen, wie es die Konvention gegen Streumunition vorsieht, ist ein Kraftakt. Einige von Ihnen haben das sicherlich nur zu gut in Erinnerung, wie hartnäckig die Zivilgesellschaft gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Mitglieder des Hohen Hauses aus allen Fraktionen dafür kämpfen mussten. Dieses Verbot nun auch so umfassend, wie es gemeint ist, umzusetzen und gegen Widerstände zu verteidigen, ist nach seiner Ratifikation umso mehr unsere Pflicht und verdient unsere redliche Anstrengung. Denn daran zeigt sich, wie ehrlich wir es damit meinen, alles zu tun, um diese Waffe effektiv aus dem Verkehr zu ziehen.

Sowohl das Übereinkommen über Streumunition als auch das Abkommen zum Verbot von Antipersonenminen können ihre Wirkung nur dann vollständig entfalten, wenn sie in allen relevanten Bereichen respektiert werden. Und es ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber, dafür zu sorgen, dass das Verbot dieser Waffen nicht untergraben wird. Das schließt auch den Finanzsektor mit ein, für den einige hier im Hause offenbar gerne eine Ausnahmeregelung machen. Wir können nicht sagen, diese Waffen müssen geächtet werden, und gleichzeitig tatenlos dabei zuschauen, wie von deutschen Banken und Versicherern – zum Teil auch noch über die Riester-Rente staatlich subventioniert – in Unternehmen investiert wird, die diese grausamen Waffen herstellen. Deshalb haben wir Grünen zur Debatte des Jahresabrüstungsberichts einen Antrag für ein wirksames gesetzliches Verbot von Investitionen in Antipersonenminen und Streumunition eingebracht und bei allen – ich betone: bei allen, auch bei den Koalitionsfraktionen – darum geworben, hier an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten. Das war im April diesen Jahres. Seitdem gab es etliche Gespräche und Informationsveranstaltungen zu dieser Problematik und darüber, wie man sie durch ein gesetzliches Investitionsverbot lösen kann.

Ausnahmslos alle unterstützten das Vorhaben eines gesetzlichen Verbotes solcher Investitionen. Doch die Damen und Herren der Koalitionsfraktionen ignorieren einfach das Problem und reden sich mit fadenscheinigen Begründungen heraus: Man müsse erst mal gucken, wie das technisch möglich sei. So ein Gesetz sauber zu machen, sei ganz schön kompliziert. Ob das so geht? So viele Gesetze usw. – Wenn es wirklich nur um das Wie geht: Ja, dann los! Verlieren wir keine Zeit! An die Arbeit!

Ich bin sehr froh, dass zumindest in der Opposition Einigkeit darüber herrscht, dass dieser Missstand nicht hingenommen werden kann, und es in einem gemeinsamen Antrag von SPD, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen gelungen ist, ein gesetzliches Verbot von Investitionen in Antipersonenminen und Streumunition zu fordern.

Wenn wir wollen, dass die völkerrechtlichen Standards, für die wir lange gekämpft haben, erhalten bleiben, müssen wir immer wieder aufs Neue für das Verbot von grausamen Waffen eintreten. Bisher hat sich die Bundesregierung in dieser Frage nämlich nicht als eiserne Verfechterin der Oslo-Konvention hervorgetan.

Die Abrüstungspolitik von Schwarz-Gelb sorgt in der Tat statt für Abrüstung mehr für Entrüstung: und zwar bei denen, die sich ernsthaft für Abrüstung engagieren.