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Rede zum Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz

 

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

 

Es geschieht äußerst selten, dass ein Gesetz dieser Bundesregierung eine wirkliche Verbesserung bringt und nur begrüßt werden kann. Beim Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz ist dies der Fall.

An dieser Stelle möchte ich den Organisationen der Betroffenen danken, die immer wieder auf die schwierigen Schicksale aufmerksam gemacht und auf Verbesserungen gedrungen haben.

Die in diesem Gesetz vorgeschlagenen Verbesserungen sind dringend notwendig, denn sie sind Ausdruck der Verantwortung, die wir für die Menschen tragen, die sich im Auftrag des Deutschen Bundestages in Einsätzen im Ausland befinden und dabei zu Schaden kommen. Diese Verantwortung tragen wir ebenfalls für die Hinterbliebenen derer, die diesen Einsatz mit dem Leben bezahlen. Bereits seit mehreren Jahren wurden die bisher geltenden Regelungen dieser Verantwortung nur noch bedingt gerecht. Heute begrüßen wir also den Gesetzentwurf.

Aber ich finde, man muss schon kritisch anmerken dürfen, dass es eine geraume Zeit gebraucht hat, bis Sie sich überhaupt auf den Weg gemacht haben, und dass es dann ein bisschen an Mut und vielleicht sogar an politischem Willen gemangelt hat, alle entscheidenden Schritte zu gehen, denn dieser Gesetzentwurf bleibt in zentralen Punkten hinter den richtigen Forderungen Ihrer eigenen Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker zurück. Die Mängel dieses Gesetzentwurfes lassen nämlich einige Probleme einer ganzen Gruppe unter den Betroffenen ungelöst. Das ist das Dramatische.

Menschen, die nach einem Einsatz im Ausland an einer posttraumatischen Belastungsstörung erkranken, haben ebenso erhebliche Schwierigkeiten auf dem zivilen Arbeitsmarkt wie körperlich Versehrte. Traumatisierte sind darum ebenso auf die Möglichkeiten der Versorgung angewiesen wie physisch Beeinträchtigte. Jedoch ist es für sie ungleich schwerer, den Beweis des Zusammenhangs zwischen Einsatz und Erkrankung zu erbringen. Dann wird ihnen oft nicht der Grad der Schädigung zuerkannt, der Voraussetzung für eine Weiterbeschäftigung ist.

Der Deutsche Bundestag hat daher im vergangenen Herbst die Forderungen nach einer Absenkung des Schädigungsgrades für die Weiterbeschäftigung und einer Erleichterung der Beweislast gestellt, und das mit breiter Zustimmung über die Parteigrenzen hinweg. Niemand hat bei diesem Antrag damals mit Nein gestimmt. Ich hoffe, dass auch die Linke am Ende bei dem Gesetzentwurf nicht mit Nein stimmen wird, denn er ist wichtig und richtig.

Ich möchte der Kollegin Hoff und auch dem Kollegen Beck danken, die sich bereits in der Presse mit aller Deutlichkeit zu den Mängeln dieses Gesetzentwurfs geäußert haben und Korrekturen ankündigten. Ich danke Ihnen auch, dass Sie das heute in Ihren Reden noch einmal deutlich gemacht haben. Auch wir halten an dieser Kritik fest und werden weiterhin Nachbesserungen einfordern. Ich versichere Ihnen: Wir lassen nicht locker.

Beim Begriff der Einsatzversorgung denken die meisten Menschen wahrscheinlich ausschließlich an die Soldatinnen und Soldaten und deren Angehörigen. Aber nicht nur Angehörige der Bundeswehr, sondern Tausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ziviler Organisationen setzen sich in Konflikten im Auftrag des Deutschen Bundestages für Frieden und Sicherheit ein. Auch sie tragen ein hohes Risiko für ihre Gesundheit. Soldatinnen und Soldaten und zivile Kräfte verdienen gleichermaßen unseren Respekt, unsere Anerkennung, aber vor allem auch unsere Fürsorge.

Grundsätzlich haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, das erkannt. Tatsächlich sehen der Beschluss des Bundestages aus dem letzten Jahr und der vorliegende Gesetzentwurf Verbesserungen für das militärische und zivile Personal im Auslandseinsatz vor. Aber aus dieser Erkenntnis folgt bei Ihnen leider dennoch nicht immer konsequentes Handeln. Wir Grüne haben diese Woche einen Antrag eingereicht, der von der Bundesregierung Verbesserungen bei der Betreuung ziviler Kräfte in Einsätzen zur Konfliktbewältigung fordert. Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, wollten das heute nicht gemeinsam mit dem Gesetz über die Versorgung diskutieren.

Versorgung und Betreuung sind zwei Seiten derselben Medaille, nämlich unserer Fürsorgepflicht. Diese tragen wir für militärisches wie ziviles Personal gleichermaßen. Wir dürfen nicht davor zurückscheuen, uns in diesem Bereich umfassend mit den Mängeln auseinanderzusetzen.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist sicherlich ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Aber es bleibt noch viel zu tun.

 

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.