Agnieszka Brugger agnieszka-brugger.de

Rüstungsexporte

Schriftliche Frage: Rüstungsexporte nach Russland

Die Bundesregierung bestätigt auf meine Schriftliche Frage hin, dass derzeit 93 Anträge auf Rüstungsexporte nach Russland vorliegen, die zunächst aber nicht genehmigt werden. Die Ukraine-Krise zeigt wieder einmal, wie gefährlich Waffenlieferungen an Drittstaaten sind - schnell können aus vermeintlichen Partnern Gegenspieler werden, die den Frieden und die Stabilität einer Region massiv gefährden. Schwarz-Rot muss nicht nur die Rüstungsexporte nach Russland stoppen, sondern insgesamt zu einer restriktiven Rüstungsexportpolitik finden.

 

Hier die Antwort des Wirtschaftsministeriums vom 10.06.2014:

Sehr geehrte Frau Brugger,

seitens der Bundesregierung beantworte ich die Frage "Wie ist derzeit der Stand im Genehmigungsverfahren für die Erteilung einer Aus-fuhrgenehmigungen für die Güter der Ausfuhrpositionen A0001, A0003, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0011, A0015 und A0021 nach Russland (vgl. Ant-wort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 1811218), und für wann soll abschließend über die Erteilung oder Ablehnung der entsprechenden Genehmigungen entschieden werden?" wie folgt: 

Derzeit befinden sich im Bereich der sonstigen Rüstungsgüter 93 Anträge auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung nach Russland für Güter der Ausfuhrlistenpositionen A0001, A0003> A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0011, A0015, A0017 und A0021 mit einem Gesamtwert von 6.490.861 Euro im Genehmigungsverfahren (Stichtag 2. Juni 2014).

Aufgrund der aktuellen politischen Lage werden derzeit grundsätzlich keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Russland erteilt. In kritischen Fällen bereits erteilter Exportgenehmigungen wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass es nicht zu einer Ausfuhr der betroffenen Güter kommt.

Über die Erteilung oder Versagung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union 2008/944/GASP vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern" sowie Artikel 6 und 7 des Vertrags über den Waffenhandel. Seit Jahresbeginn wurden 10 Anträge auf Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Russland abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Kapferer

Staatssekretär

Bundesminiterium für Wirtschaft und Energie

<- Zurück zu: Rüstungsexporte