Agnieszka Brugger agnieszka-brugger.de

Streumunition

Antrag "Gegen eine Aufweichung des Verbots von Streumunition"

Die Konvention gegen Streumunition (auch Oslo-Konvention genannt), trat 2010 in Kraft. Sie verbietet den Einsatz, die Herstellung und Weitergabe dieser grausamen Waffe und stellt eine bedeutende Weiterentwicklung des Humanitären Völkerrechts dar. Deutschland hat die Oslo-Konvention ratifiziert und ist damit an die darin verankerten Normen gebunden. Derzeit beobachten wir jedoch mit großer Sorge gleich in mehreren Bereichen eine Entwicklung, die das Verbot von Streumunition unterminiert. In den vergangenen Wochen und Monaten hat die Zivilgesellschaft vermehrt auf diese Probleme aufmerksam gemacht. Ebenso hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen mehrere parlamentarische Initiativen in Gang gebracht, denen sich auch andere Fraktionen angeschlossen haben. Die großen Hersteller- und Besitzerstaaten sind darum bemüht, die Wirkung Oslos auf sie auszuhebeln. Bei den Verhandlungen zum VN-Waffenübereinkommen setzen sich einige Nichtvertragsstaaten für neue Standards in einem Protokoll zu Streumunition ein, die das umfassende Verbot von Streumunition untergraben würden. Um sich dem Wirkungsradius von Oslo zu entziehen, soll ein zweiter, laxer völkerrechtlicher Referenzrahmen geschaffen werden, in den Nichtvertragsstaaten entweichen können. Ein solcher Rückschritt bei einem Waffenverbot wäre ein Präzedenzfall im Humanitären Völkerrecht. Die Bundesregierung ignoriert die Sorgen von Zivilgesellschaft und Experten und setzt ihre Bemühungen zu Gunsten eines Protokolls zu Streumunition im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens blind fort. Am Donnerstag, dem 10.11.2011 hat der Bundestag den Antrag von SPD und Grünen debattiert, die Zustimmung Deutschlands zu einem Protokoll zu Streumunition in Genf zu verhindern. Hier finden Sie den Antrag als PDF-Datei.

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