Agnieszka Brugger agnieszka-brugger.de

Auslandseinsätze

Schriftliche Frage: Verwendung deutscher Bundeswehrangehöriger in integrierten Stäben

Ich habe der Bundesregierung eine Schriftliche Frage zu Umfang und Art der Verwendung von Bundeswehrangehörigen in permanenten integrierten Stäben europäischer Militäreinrichtungen gestellt.

Hier die Antwort des Verteidigungsministeriums:

 

Berlin, 7. März 2014

Sehr geehrte Frau Kollegin,

auf Ihre schriftliche Frage 2/240, eingegangen beim Bundeskanzleramt am 28. Februar 2014 „In welchem Umfang - bitte unter Angabe der jeweiligen konkreten Verein­barungen - befinden sich deutsche Bundeswehrangehörige in permanenten integrierten Stäben europäischer militärischer Einrichtungen, und in welchen Konstellationen bedarf ihre Verlegung im Rahmen von GSVP-Missionen nach Auffassung der Bundesregierung einer Zustimmung des Bundestages?" teile ich Ihnen mit:

Im EU-Militärstab (EUMS) dienen derzeit -17 Bundeswehrangehörige. Grundlage für die Einsetzung des EUMS und die Entsendung des Personals sind Artikel 42 Abs. 3 des EU-Vertrages und der Beschluss des EU-Rates 2001180/GASP vom 22. Januar 2001, geändert durch Beschluss 2001/298/GASP vom 7. März 2008. Darüber hinaus existieren fünf ständige Operation Headquarters (OHO), die einsatzunabhängig ausgeplant, aber nicht dauerhaft aktiviert sind. Konzeptionell stellen dabei die OHQ-Rahmennationen die ortsfeste Infrastruktur, den Kernstab (ca. 50 Personen) sowie sog. Primaty Augmentees (ca. 40 Personen). Notwendiges weiteres Verstärkungspersonal wird durch andere EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt. Deutschland ist eine der 011Q-Rahmennationen.

Sollte eines der vier anderen OHO in Frankreich, Großbritannien, Griechenland oder Italien aktiviert werden, kann Deutschland derzeit gemäß einer mit den EU-Mitgliedstaaten abgestimmten Einmeldung bis zu acht Bundeswehrangehörige beistellen, Derzeit sind sechs Bundeswehrangehörige im OHO in Larissa, Griechenland, eingesetzt.

Die Beteiligung an den OHO erfolgt auf der Grundlage von Artikel 42 Abs. 3 EU-Vertrag und den EU-Principles for EU Headquarters vom 15. Juni 2010 sowie dem EL/ HO Manning Guide vom 22, Januar 2009. Die Verlegung deutscher Soldatinnen und Soldaten im Rahmen von GSVP-­Missionen bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages, wenn es sich um einen Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Sinne des Parlaments­beteiligungsgesetzes handelt.

Bei der Verwendung deutscher Soldatinnen und Soldaten ins EUMS oder in einem EU OHO handelt es sich nicht um einen Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes. Der EUMS und die EU OHO wurden konzeptionell unabhängig von einem konkreten Einsatz eingerichtet und sind ständige Einrichtungen, die sich in einem EU-Mitgliedstaat und nicht in einem Einsatzland befinden. Das Personal ist bereits mit der Einrichtung des jeweiligen OHO von den Mitgliedstaaten benannt, übt in den ihm zugewiesenen Funktionen und steht auf Abruf bereit. EUMS und OHO sind folglich "ständige integrierte und multinational besetzte Stäbe" und werden nicht eigens für einen konkreten bewaffneten Einsatz gebildet".

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe

Parlamentarischer Staatssekretär
Bundesministerium der Verteidigung

<- Zurück zu: Auslandseinsätze