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Bundeswehr

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage und Schriftliche Frage: Lange Wartezeiten bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen, insbesondere der Bundeswehr und der Bundespolizei

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Beihilfeanträge der Bundeswehr kam es im letzten Jahr über die lange Dauer der Bearbeitung zu zahlreichen Beschwerden. Im August 2013 beliefen sich die Bearbeitungsrückstände auf insgesamt ca. 70 000 unerledigte Beihilfeanträge, davon ca. 60 000 im Bereich der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Dies kann für die Betroffenen erhebliche finanzielle Belastungen bedeuten und zu sozialen Härten führen. Bündnis 90/Die Grünen haben dazu eine Kleine Frage an die Bundesregierung gerichtet. Hier geht es zur Antwort der Bundesregierung. 

Zusätzlich habe ich eine Schriftliche Frage an das Bundesfinanzministerium gestellt. Hier die Antwort:

 

Sehr geehrte Frau Kollegin,

Ihre Fragen, „Warum wurden die durch die massiven Rückstände in der Bearbeitung von Beihilfeanträgen der Bundeswehr im August 2013 zugesagten Abschlagszahlungen in Höhe von 75% eines Rechnungsbetrages zwischen 1000 und 2500 Euro nur an 22,5% der Versorgungs­empfängerInnen ausgezahlt (Vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/342)?", beantworte ich wie folgt:

Die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/342 genannten Prozentwerte gehen von allen bearbeiteten Anträgen — unabhängig vom Antragsvolumen — als Bezugsgröße aus. Die Bei­hilfestellen erfassen die Anträge zwischen 1.000 und 2.500 € nicht gesondert, Daher sind die Gesamtzahl dieser Anträge und der prozentuale Anteil der darauf gezahlten Abschläge nicht bekannt, sondern nur die Gesamtzahl der insgesamt bearbeiteten Anträge sowie die Zahl der Abschläge.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter
Bundesministerium der Finanzen

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