Agnieszka Brugger agnieszka-brugger.de
Fürsorge
Schriftliche Frage: Versorgungsausgleich
Ich habe der Bundesregierung eine Schriftliche Frage zur Änderung des Versorgungsausgleiches gestellt. Hier die Antwort des Verteidigungsministeriums:
Berlin, den 30. April 2014
Sehr geehrte Frau Brugger,
auf Ihre schriftliche Frage 4/183, eingegangen beim Bundeskanzleramt am 23. April 2014, „Inwiefern ist eine Änderung der Berechnungsformel des Versorgungsausgleichs von geschiedenen Soldatinnen und Soldaten, wie sie unter anderem vom, Deutschen Bundeswehrverband und der Interessengemeinschaft Versorgungsausgleich gefordert wird (vgl, www.versorgungsausgleich-soldaten.de), nach Auffassung der Bundesregierung möglich (bitte mit derzeitiger Berechnungsformel und möglichen Änderungen einzeln angeben und jeweils begründen), und welche konkreten Änderungsmaßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich (bitte mit detailliertem Zeitplan angeben)?" , teile ich mit:
Die Berechnung des auszugleichenden Ehezeitanteils erfolgt in der Soldatenversorgung — wie auch in der Beamtenversorgung — nach der sogenannten „zeitratierlichen Methode", Dabei wird die zu erwartende Versorgung mit dem Verhältniswert zwischen Ehezeit und gesamter Dienstzeit (Gesamtzeit) multipliziert.
Berechnungsformel: (Gesamtversorgungsanspruch x Ehezeit) / Gesamtzeit
Im Rahmen des Versorgungsausgleichs wird die Hälfte der mit dieser Formel errechneten Versorgung bei dem Ausgleichspflichtigen gekürzt und dem ausgleichsberechtigten Ehegatten gutgeschrieben. Zur Entlastung der vom Versorgungsausgleich besonders betroffenen Berufssoldatinnen und Berufssoldaten ist beabsichtigt, in den Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr, der zurzeit Im Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet wird, eine Regelung aufzunehmen, die den Beginn der scheidungsbedingten Versorgungskürzung bis zu der für Bundesbeamte geltenden allgemeinen Altersgrenze hinausschiebt. Der Gesetzentwurf soll nach derzeitigem Planungsstand im September d. J. im Kabinett behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Grübet
Bundesministerium der Verteidigung