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Presse

Verbesserung der Einsatzversorgung noch nicht am Ende

Zum heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Einsatz-Versorgung erklärt Agnieszka Malczak, Sprecherin für Abrüstungspolitik:

Wir begrüßen ausdrücklich, dass dieses Gesetz endlich kommt. Der Bundestag hat im vergangenen Herbst Verbesserungen bei der Versorgung von versehrten Soldatinnen und Soldaten oder deren Hinterbliebenen beschlossen. Die Bundesregierung hat sich lange Zeit gelassen, um diese dringend notwendigen Verbesserungen in ein Gesetz zu gießen.

Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung die Frage des vorausgesetzten Schädigungsgrades für eine Beschäftigung nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz nicht geregelt hat. Von dieser Regelung sind vor allem Traumatisierte betroffen und deren Zahl ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Diese Gruppe leidet auch besonders unter den Regelungen zum Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Einsatz und Schädigung. Auch hier konnte der Gesetzentwurf keine Lösung bringen. Es muss unbedingt weiter an der konstruktiven Lösung dieser Fragen gearbeitet werden.

Selbst wenn im weiteren Gesetzgebungsprozess diese offenen Fragen geklärt werden, sind damit noch nicht alle Probleme bei der Einsatz-Versorgung beseitigt. Vor allem die Dauer von Verfahren zur Feststellung einer Wehrdienstbeschädigung ist oft nicht mehr zumutbar. Das Gesetz ist daher kein Grund, um die Hände in den Schoß zu legen.

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