Agnieszka Brugger agnieszka-brugger.de
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Rede zum Antrag der Fraktion die Linke Schutz vor militärischem Fluglärm
Rede zu Protokoll
117. Sitzung des Deutschen Bundestages am 30.06.2011
TOP 29 „Schutz vor militärischem Fluglärm“
Frau Präsidentin // Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
Flugzeuge verursachen erheblichen Lärm und das gilt insbesondere für die leistungsstärkeren Maschinen von militärischen Flugzeugen. Für die Menschen, die in der Nähe von Flughäfen oder Flugplätzen wohnen, bedeutet dieser Lärm oft eine große Belastung. Und das gilt wiederum für die Anwohnerinnen und Anwohner militärischer Flugplätze in besonderem Maße. Die Folgen einer derartigen Lärmbelastung sind alles andere als unerheblich.
Maßnahmen zum Schallschutz mindern zwar den Lärm in den Wohnhäusern, doch auf Null reduzieren können sie ihn nicht. Auch ist es den Betroffenen nicht möglich, sich in der warmen Jahreszeit bei geöffnetem Fenster in ihrer Wohnung oder im Garten aufzuhalten, ohne sich dem ungehemmten Lärm auszusetzen. Die Möglichkeiten zur Erholung in den eigenen vier Wänden und im eigenen Garten sind grundlegend eingeschränkt. Wer dauerhaft derartigem Lärm ausgesetzt ist, kann daher krank werden – psychisch und physisch.
Für die Menschen, die in der Nähe eines Militärflugplatzes leben, bedeutet der Lärm eine erhebliche Einschränkung ihrer Lebensqualität. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf, um den Schutz der Menschen vor Fluglärm zu verbessern. Wenn die Betroffenen zudem noch Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sind, verliert auch ihr Grund und Boden massiv an Wert.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung handelt in diesem Punkt aber alles andere als entschlossen. Seit bald zwei Jahren steht im Koalitionsvertrag die Ankündigung, das Fluglärmgesetz zu verbessern. Anwohnerinnen und Anwohner militärischer Flugplätze sollen bei den gleichen Grenzwerten Anspruch auf Erstattung von Lärmschutzkosten erhalten wie Anwohnerinnen und Anwohner ziviler Flugplätze. Bis heute liegt aber kein konkreter Vorschlag vor, sondern nur diese wolkigen Ankündigungen.
Unbefriedigend für die Betroffenen ist im Übrigen, dass die Bundesregierung sich von vornherein auf diesen sogenannten passiven Schallschutz beschränkt hat. Nach Lösungen zur Verbesserung beim aktiven Schallschutz, insbesondere auch hinsichtlich der Nachtruhe will Schwarz-Gelb gar nicht erst suchen. Das ist definitiv zu wenig.
Aber wie soll die Bundesregierung auch sinnvolle Maßnahmen vorschlagen, wenn sie nicht einmal ausreichend Kenntnisse über die Auswirkungen einer derartigen Lärmbelastung besitzt? Über das Ausmaß der Lärmbelastung weiß die Bundesregierung wenig. Die Höhe der durch den Lärm verursachten volkswirtschaftlichen und individuellen Schäden ist ihr unbekannt. Das macht die Bundesregierung unter der Drucksachennummer 17/3933 mit ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion zum militärischen Fluglärm in Teilen des Saarlandes und Rheinland-Pfalz deutlich. Das bedeutet, von der Situation der Anwohnerinnen und Anwohner von militärischen Flugplätzen haben Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, nur eine vage Vorstellung. Trotzdem lehnen Sie Maßnahmen zum Schutz als unnötig ab. Ein solches Handeln aus Unkenntnis hat aber absolut nichts mit gutem Regierungshandeln zu tun. Wir fordern die Bundesregierung eindringlich auf, sich endlich ehrlich, empirisch und wissenschaftlich mit den Auswirkungen einer derartigen Lärmbelastung auseinander zu setzen.
In der Ausschussdebatte über diesen Antrag haben wir von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, zu hören bekommen, man müsse bei der Thematik berücksichtigen, dass Piloten nur dann zur Sicherheit beitragen können, wenn sie auch Übungsflüge durchführen. Das ist ja grundsätzlich richtig, aber Sie rechtfertigen damit ihre Politik der Unkenntnis und der leeren Versprechungen. Darum ist diese Argumentation unsäglich und es bleibt dabei: in puncto Schutz vor Fluglärm tut die Regierung zu wenig und sie tut es zu langsam.
Der hier vorliegende Antrag der Fraktion die Linke zeigt unseres Erachtens allerdings auch nicht den richtigen Lösungsweg auf. Insbesondere fällt auf, dass dieser Antrag einen grundlegenden logischen Fehler aufweist. Auf der einen Seiten plädiert er für eine Gleichbehandlung von militärischem und zivilem Fluglärm. Dann aber fordert der Antrag ein Verbot von Nachtflügen und Flügen an Wochenenden und Feiertagen ausschließlich für US-Militärflugplätze. Das ist keine Gleichbehandlung. Auch die meisten anderen Forderungen beziehen sich lediglich auf Flugplätze, die vom US-amerikanischen Militär genutzt werden. Diese Einschränkung erschließt sich einfach nicht. Dem Antrag können wir daher nicht zustimmen, obwohl wir das Ansinnen, die Rechte der Betroffenen zu verbessern, ausdrücklich begrüßen. Darum werden wir uns enthalten.
Seit Jahren setzt sich die grüne Bundestagsfraktion intensiv mit der Problematik von Fluglärm auseinander und zwar sowohl von militärischem, als auch von zivilem Fluglärm. Noch zu rot-grünen Zeiten haben wir mit der SPD über eine Überarbeitung des Fluglärmgesetzes gestritten. In den vergangenen Jahren haben wir mit aller Deutlichkeit die 2007 unter Schwarz-Rot in Kraft getretene Novelle des Fluglärmgesetzes und ihre ausgesprochen langsame Umsetzung kritisiert.
Bisher hat auch die schwarz-gelbe Bundesregierung in Sachen Schutz vor Fluglärm keine bessere Figur abgegeben. Daher wiederhole ich noch einmal: Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie endlich beginnt, an diesem Problem zu arbeiten und zwar hinausgehend über das, was in den Koalitionsvereinbarungen steht.
Vielen Dank!