Agnieszka Brugger agnieszka-brugger.de

Reden und Videos

Rede zum Soldatengesetz

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Abschied von der Wehrpflicht weiter vollzogen, und das ist richtig, und es wird höchste Zeit dafür. Im März 2011 haben wir im Parlament die Aussetzung der Wehrpflicht beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, Sie haben weit mehr als ein Jahr gebraucht, um diesen Entwurf nun vorzulegen und den Freiwilligen Wehrdienst damit im richtigen Gesetz, im Soldatengesetz, zu verankern. Vielleicht lag das ja auch daran, dass Ihnen der Abschied von der Wehrpflicht so lange so sehr schwer gefallen ist.


Über die gesetzlichen Regelungen hinaus müssen wir darüber diskutieren, ob der Freiwillige Wehrdienst heute tatsächlich richtig aufgestellt ist. Die jüngsten Zahlen zeigen: Es entscheiden sich zunächst genug junge Menschen für den Freiwilligen Wehrdienst, aber rund 30 Prozent von ihnen brechen dann innerhalb der ersten sechs Monate ab. Die Bundesregierung versucht grundsätzlich, die Bedeutung dieser Zahlen zu relativieren. Eine Abbrecherquote von 30 Prozent lässt sich aber weder ignorieren noch mit externen Ursachen wie der Zusage für Studienplätze erklären. Letztendlich ist es auch egal, ob 30, 25 oder 27 Prozent aus Gründen, die im Dienst selbst liegen, abbrechen. Fest steht: Es ist eine nicht unerhebliche Zahl junger Menschen, die bei der Bundeswehr Bedingungen vorfindet, die sie zum Abbrechen bewegen. Die Zahl dieser Menschen ist im Verlauf der letzten Monate angestiegen. Die jungen Männer und Frauen haben bestimmte Erwartungen an die Bundeswehr als Arbeitgeberin, und ganz offensichtlich werden zu viele dieser Erwartungen enttäuscht. Davor kann man doch nicht die Augen verschließen, sondern man muss nach den Gründen fragen.
Wir Grüne haben bereits bei der Beratung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 gesagt: Für den Freiwilligen Wehrdienst brauchen wir auch eine Kultur der Freiwilligkeit bei der Bundeswehr und attraktive Rahmenbedingungen. Es ist Aufgabe der Bundesregierung, sich mit diesen Fragen ehrlich und intensiv auseinanderzusetzen, und zwar nicht erst, wenn die Probleme so gravierend sind, dass die Abbrecherquote hochschnellt.


Unverändert übernimmt der vorliegende Gesetzentwurf leider die Regelungen zur Weitergabe von personenbezogenen Daten Minderjähriger durch die Meldebehörden an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Bei den Beratungen zum Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 haben wir dies bereits deutlich kritisiert. Diese Datenübermittlung stellt einen nicht unerheblichen Eingriff in die Grundrechte aller Jugendlichen dar. Jeder Eingriff in Grundrechte muss gegenüber seinem Zweck angemessen sein. Der Zweck dieser Datenübermittlung ist die Nachwuchswerbung für die Freiwilligenarmee. Wir halten die Nachwuchswerbung nicht für einen ausreichenden Grund, um diesen Grundrechtseingriff zu rechtfertigen. Diese Datenübermittlung ist nicht legitim.


Der Umbau der Bundeswehr zur Freiwilligenarmee mit der Einführung des Freiwilligen Wehrdienstes ist ein richtiger Schritt, der längst überfällig war. Wir dürfen aber nicht den Fehler begehen, den Umbauprozess heute für abgeschlossen zu erklären. Nicht nur die Zahlen mahnen uns, dass eine weitere Auseinandersetzung mit der Ausgestaltung des Freiwilligen Wehrdienstes und den Rahmenbedingungen des Dienstes bei der Bundeswehr weiter geboten ist. Schließlich muss es uns nicht nur interessieren, wie viele Menschen zur Parlamentsarmee gehen, sondern auch, wer sich aus welchen Gründen für einen Dienst bei der Bundeswehr entscheidet.