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Drohnen

Mündliche Fragen zur Beteiligung US-amerikanischer Stützpunkte in Deutschland an extralegalen Hinrichtungen

Am 28.11.2013 habe ich die Bundesregierung zu Berichten über die Beteiligung amerikanischer Stützpunkte in Deutschland bei extralegalen Tötungen befragt und dabei leider keine befriedigenden Antworten erhalten. Die Bundesregierung scheint nicht bereit zu sein, sich darüber zu informieren ob von Deutschland aus Völkerrecht gebrochen wird.

 

Agnieszka Brugger, Bündnis 90/Die Grünen:
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass von US-Stützpunkten in Deutschland keine Beteiligung an extralegalen  Hinrichtungen, die das Völkerrecht verletzen, erfolgt?


Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Abgeordnete Brugger, ich antworte für die Bundesregierung wie folgt:  Nach NATO-Truppenstatut und Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut sind die amerikanischen Streitkräfte auf deutschem Staatsgebiet verpflichtet, deutsches Recht zu achten. Als Entsendestaat müssen die Vereinigten Staaten von Amerika die dafür erforderlichen Maßnahmen treffen. Die Bundesregierung wird natürlich auch in Zukunft auf die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die amerikanischen Streitkräfte in Deutschland achten. Auch zu diesem Themenbereich steht die Bundesregierung in einem engen Dialog mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika.


Agnieszka Brugger:
Vielen Dank. – Mich würde interessieren – es gibt ja viele Hinweise darauf; die ersten stammen aus dem Mai  und Juni dieses Jahres und waren wiederholt Gegenstand verschiedener parlamentarischer Anfragen –, welche Kenntnisse die Bundesregierung darüber hat, dass über AFRICOM ein US-Stützpunkt maßgeblich an der Durchführung von gezielten Tötungen durch Drohnen in Afrika beteiligt ist.


Cornelia Pieper:
Frau Abgeordnete, die Bundesregierung verfügt über  keine Erkenntnisse zu möglichen völkerrechtswidrigen Handlungen durch Verbündete auf deutschem Boden.  Eine Stellungnahme zu hypothetischen Fragestellungen gibt die Bundesregierung nicht ab. Sie wissen, dass es in der Berichterstattung einiger Medien Hinweise darauf gab. Eine Pflicht zur Einhaltung deutschen Rechts für hier stationierte NATO-Truppen besteht, wie Sie wissen, gemäß Art. II NATO-Truppenstatut. Für Taten, die nur nach deutschem Recht strafbar sind, sind nach Art. VII NATO-Truppenstatut deutsche Gerichte zuständig. Von daher kann ich Ihnen dazu keine neuen Erkenntnisse der Bundesregierung mitteilen.


Agnieszka Brugger:
Habe ich das richtig verstanden: Auch angesichts der zahlreichen belastbaren Hinweise, die es gibt, hat die Bundesregierung beschlossen, hier nicht noch einmal tätig zu werden und sich eigene Kenntnisse zu beschaffen? Und nicht noch einmal nachzufragen und sich über diesen Tatbestand zu informieren, um festzustellen, ob hier eventuell von Deutschland aus Völkerrecht gebrochen wird?


Cornelia Pieper:
Frau Abgeordnete, ich kann nur wiederholen, dass der Bundesregierung keine neuen Erkenntnisse zu möglichen völkerrechtswidrigen Handlungen vorliegen.


 

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