Agnieszka Brugger agnieszka-brugger.de

Streumunition

Aufweichung des Verbotes von Streumunition verhindern – völkerrechtliche Standards hochhalten

Zur unehrlichen Positionierung der Bundesregierung anlässlich der Verhandlungen über ein Protokoll zu Streumunition beim VN-Waffenübereinkommen in Genf erklären Jürgen Trittin, Fraktionsvorsitzender, und Agnieszka Malczak, Sprecherin für Abrüstungspolitik: 

Die vom ARD-Magazin Report Mainz aufgedeckte Haltung der Bundesregierung gegenüber dem Verbot von Streumunition ist ein Skandal. Die Bundesregierung darf einer Aufweichung des Verbotes von Streumunition beim VN-Waffenübereinkommen unter keinen Umständen zustimmen. Dies haben wir bereits in unserem Antrag vom 09.11.2011 gefordert (BT-Drs.: 17/7637). Deutschland ist dem sogenannten Oslo-Abkommen verpflichtet, das ein umfassendes Verbot von Streumunition vorsieht und ein Meilenstein für den Schutz der Zivilbevölkerung vor dieser grausamen Waffe ist. Selbst bei Staaten, die diesem Abkommen nicht beigetreten sind, zeigt es Wirkung. 

Sollte der aktuelle Protokollentwurf beim VN-Waffenübereinkommen tatsächlich verabschiedet werden, würde Streumunition de facto von neuem legitimiert. Statt sich zu hart erkämpften abrüstungspolitischen Errungenschaften zu bekennen, nimmt die Koalition die Demontage völkerrechtlicher Standards schweigend und schwankend hin. Schwarz-Gelb ignoriert die Sorgen engagierter Bürgerinnen und Bürger und die Warnungen von Sachverständigen. Die orientierungslose und opportunistische Außenpolitik der Bundesregierung entfernt sich damit zunehmend von einer glaubwürdigen Abrüstungspolitik. 

Dass für einen Waffentyp, der durch einen gesetzten Standard bereits verboten wurde, später ein schwächerer Standard vereinbart wird, wäre ein Präzedenzfall im Humanitären Völkerrecht. Deutschland muss eine solche Erosion des Verbotes von Streumunition verhindern und sein Veto dagegen einlegen. Das Schwanken der Bundesregierung zeigt, dass ihr jedes abrüstungspolitische Rückgrat abhanden gekommen ist.

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