Statusmeldungen

Zur Abstimmung über eine Neuregelung zum Assistierten Suizid

Heute entscheiden wir im #Bundestag über eine Neuregelung zum Assistierten Suizid, denn nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes blieb dieser Bereich relativ ungeregelt und vielen Betroffenen, damit schließe ich neben Menschen mit einem Sterbewunsch natürlich auch Angehörige und Ärzt*innen mit ein, fehlte es an Rechtssicherheit. Die Abstimmung war für alle Abgeordnete eine Gewissensentscheidung zwischen zwei Gesetzesentwürfen, die jeweils von Kolleg*innen unterschiedlicher Parteien erarbeitet worden ist. Mir ist keine Entscheidung in meiner Zeit als Abgeordnete so schwergefallen, wie diese Frage und ich habe sehr lange überlegt, welchen Gesetzesentwurf ich unterstützen möchte.  

//TW Suizid 

Die vielen Krisen der vergangenen Jahre gehen an vielen Menschen nicht spurlos vorbei. Oft ist der Wunsch, nicht mehr leben zu wollen, geprägt von dem Wunsch, SO nicht mehr leben zu wollen - unter diesen Umständen, mit diesen Sorgen und Belastungen. Wir dürfen die Menschen in diesen extremen Situationen nicht alleine lassen. 

Deshalb finde ich es ein wichtiges Zeichen, dass sich die Initiator*innen der beiden Gesetzesentwürfe auf einen gemeinsamen Antrag zur dringenden Stärkung der Suizidprävention in Deutschland geeinigt haben. Denn wir dürfen auch die gesellschaftlichen Auswirkungen unserer Entscheidungen nicht aus dem Blick verlieren. 

Ich habe mich entschieden, den Gesetzesentwurf zu unterstützen, den unter anderem meine Kolleg*innen Lars Castelluccii, Kirsten Kappert-Gonther, Benjamin Strasser und Katrin Vogler erarbeitet haben. Aus meiner Sicht bringt dieser Gesetzesentwurf die beiden grundgesetzlich geschützten hohen Güter der Selbstbestimmung und Schutz des Lebens am besten miteinander in Ausgleich. In diesem Gesetzesentwurf sind die Frage nach Beratung und die Fristen deutlich praktikabler geregelt, weil nicht ein komplett neues Beratungssystem aufgebaut werden muss und hier ein belastbares Schutzraumkonzept geschaffen wird. 

Weiter in den Kommentaren! 

Gleichzeitig ist die Begleitung von Menschen mit Sterbenswunsch eine unfassbar schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe. Aus meiner Sicht sind Psychotherapeut*innen und Psychiater*innen schon heute am besten dazu ausgebildet, um festzustellen, ob der Mensch mit dem Sterbewunsch seine Entscheidung wirklich aus freiem Willen erfolgt. Je nach Lebenssituation können sie respektvoll aber auch andere Wege und Angebote zur Hilfe verschiedene Alternativen aufzeigen, wobei natürlich die Betroffenen selbst darüber entscheiden, ob sie diese Unterstützung annehmen oder nicht. 

Sehr wertvoll für meine Meinungsbildung war auch am der vergangenen Freitag von der Hospizbewegung Weingarten-Baienfurt-Baindt e.V. organisierte Austausch mit Benjamin Strasser, Heike Engelhardt und Axel Müller über die beiden Gesetzentwürfe. An dieser Stelle möchte ich mich für den Einsatz der vielen Hospizeinrichtungen, den Mitarbeiter*innen in der Palliativmedizin, in Beratungsstellen und in der Pflege sowie den Angehörigen und Ärzt*innen meinen größten Respekt für die Begleitung der Menschen auf ihrem letzten Weg aussprechen und mich von Herzen bedanken.  

Falls ihr das Gefühl habt, in einer ausweglosen Lebenssituation zu sein, gibt es verschiedene Anlaufstellen, an denen ihr Hilfe bekommen könnt, z.B. bei der Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder besonders für Kinder und Jugendliche die Nummer gegen Kummer: 116 111.