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Zur Wahlrechtsreform im Bundestag

Wir verkleinern den Bundestag wirksam und dauerhaft!

Der Bundestag hat heute eine lang überfällige Reform des Wahlrechts beschlossen. In den letzten Jahren ist der Bundestag immer weiter auf aktuell 736 Abgeordnete angewachsen. Das steigert nicht nur die Kosten, sondern gefährdet auch die Arbeits- und Funktionsfähigkeit dieser demokratischen Herzkammer.

Der Bundestag wird künftig eine feste Größe von 630 Sitzen haben, das sind über 100 Abordnete weniger als derzeit. Dafür schaffen wir Überhang- und Ausgleichsmandate ab und schließen damit endgültig aus, dass der Deutsche Bundestag weiter anwächst. Die 299 Wahlkreise bleiben wie bisher erhalten. Bei der übernächsten Wahl wollen wir die Abweichungen bei der Zahl der Wahlberechtigten, die in manchen Wahlkreisen stark auseinander gehen, minimieren. Damit setzen wir den Grundcharakter unseres Wahlsystems, das Verhältniswahlrecht, konsequent um.

Als grüne Bundestagsfraktion haben wir seit Jahren konstruktiv an einer wirksamen Wahlrechtsreform gearbeitet und sind froh, dass wir als Ampelkoalition mit dem Beschluss der Wahlrechtsreform unserer gemeinsamen Verantwortung nachkommen und das jahrelange Ringen um diese Reform beenden. Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit von Politik, sich selber reformieren zu können und das Wahlrecht auf die Höhe der Zeit zu bringen.

Alle Details der Reform gibt es zum Nachlesen auf www.gruene-bundestag.de!

 

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