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Im Wahlkreis

Inklusives Wahlrecht: Alle Menschen mit Behinderung müssen wählen dürfen

Zur heutigen Bundestagsabstimmung über ein inklusives Wahlrecht erklärt die Ravensburger Bundestagsabgeordnete Agnieszka Brugger:

Wir Grüne wollen ein uneingeschränktes Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen. Grün-Schwarz in Baden-Württemberg zeigt gerade mit Blick auf die Kommunalwahl, dass eine Änderung noch vor den Wahlen im Mai möglich ist. Die Große Koalition weigert sich aber schnell zu handeln. Es ist weder fair noch gerecht, wenn deshalb 85.000 Bürgerinnen und Bürger von der Europawahl ausgeschlossen bleiben, obwohl das Bundesverfassungsgericht  die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse für verfassungswidrig erklärt hat.

Dass Union und SPD in ihrem Antrag kurzfristige Änderungen mit Verweis auf die Empfehlungen der Venedig Kommission ablehnen, soll nur vom eigenen Unvermögen ablenken. Es geht darum, einen verfassungswidrigen Zustand abzustellen. Ein mit dem Grundgesetz vereinbares Wahlrecht muss absolute Priorität haben. Warum sollte der Bund nicht schaffen, was in den Ländern gelingt. Die grüngeführte Landesregierung in Baden-Württemberg leitet die nötigen Gesetzesänderungen für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen gerade ein.

 

Hintergrund:

Nach §13 Bundeswahlgesetz und §6a Europawahlgesetz sind alle Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen, die in allen Angelegenheiten unter rechtlicher Betreuung stehen oder schuldunfähig eine Straftat begangen haben. Betroffen sind davon insgesamt knapp 85.000 Personen. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag festgelegt, ein inklusives Wahlrecht zu schaffen, und im Dezember 2018 angekündigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf im Januar vorzulegen. Das ist bis heute nicht geschehen. Stattdessen hat die Große Koalition heute nur einen unverbindlichen Antrag eingebracht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse bei Bundestagswahlen mit Beschluss vom 29.1.2019 für verfassungswidrig erklärt. Stichtag für die Anpassung der Wählerverzeichnisse ist 42 Tage vor der Europawahl, also der 14. April 2019. Eine Anpassung des Wahlrechts wäre also noch rechtzeitig zur Europawahl möglich.

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