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Vereinbarung mit Namibia: Ein wichtiger erster Schritt auf dem weiten Weg zur Aufarbeitung der Kolonialzeit

Zur Einigung auf eine politische Erklärung zwischen Namibia und Deutschland erklären Agnieszka Brugger, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ottmar von Holtz, Sprecher für Zivile Krisenprävention:

Die Einigung über eine gemeinsame politische Erklärung ist ein bedeutender Schritt zur kritischen Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen, und doch ist sie nur der Beginn eines weiten Weges. Diese Vereinbarung darf kein Schlussstrich sein, sondern legt den Grundstein für einen umfangreichen Prozess. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass Deutschland die deutschen Kolonialverbrechen als Völkermord anerkennt und dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Namibia um Entschuldigung bitten wird.

Echte Aussöhnung und eine kritische Aufarbeitung gelingen nicht, nur weil sie von Regierungen beschlossen wurden, sondern sie müssen von Gesellschaften im Austausch gelebt und gestaltet werden. Daher ist es ein echtes Versäumnis, dass in diesem Prozess wichtige Chancen der Partizipation ungenutzt geblieben sind. Solange sich nicht alle traditionellen Gruppen sowohl der Ovaherero wie auch der Nama hinter den Vereinbarungen versammeln können, steht der Versöhnungsprozess vor schwierigen Herausforderungen. Es bleibt daher eine wichtige Aufgabe, ihre Kritik ernst zu nehmen und so für mehr Akzeptanz zu sorgen. Bestimmte Gruppen dürfen nicht außen vor bleiben. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die direkten Nachfahren der betroffenen Ovah erero und Nama von den Programmen, die aus dem Abkommen finanziert werden, spürbar profitieren. Nur so kann die Erklärung einlösen, was sie verspricht. Zudem sollte die Bundesregierung auch den noch ausstehenden innernamibischen Versöhnungsprozess konstruktiv begleiten und unterstützen.

Leider hat die Bundesregierung den Weg zur Vereinbarung wenig transparent und regelrecht klandestin gestaltet sowie die Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit ihren Ideen und ihrer Expertise kaum eingebunden. Diesen Fehler sollte sie auf dem weiteren Weg und in ähnlichen Prozessen nicht noch einmal wiederholen.

An der Umsetzung wird sich in den nächsten Jahren zeigen, ob die Chancen daraus auch wirklich gelebt und genutzt werden. So wichtig dieser Schritt ist, bleibt bei der Aufarbeitung auch anderer Verbrechen aus der Kolonialzeit noch viel zu tun. Die Auseinandersetzung mit diesen düsteren Kapiteln unserer Geschichte darf nicht mit dieser Vereinbarung für erledigt erklärt werden. Es gibt noch sehr viel zu tun, dazu gehört der Prozess um geraubte Kulturgüter und Gebeine und deren Restitution ebenso wie die kritischen Debatten um unsere Erinnerungskultur und ein stärkerer Fokus im Schulunterricht auf die Verbrechen der deutschen und europäischen Kolonialzeit. Ein selbstkritischer Blick mahnt uns aber auch, gemeinsam die Ungerechtigkeiten im Heute Stück für Stück abzubauen, von denen nicht wenige ihren Ursprung in der Vergangenheit haben. Das reicht von Reformen hin zu einer fairen Handelspolitik bis zur Frage von angemessener Repräsentanz und Mitsprache in internationalen Institutionen.
 

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