Gemeinsame Persönliche Erklärung zur Abstimmung über das Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
Am 13. Mai 2016 stimmte der Deutsche Bundestag über die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten ab. Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten höhlt das individuelle Grundrecht auf Asyl aus. Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten setzt nach den Vorgaben des Grundgesetzes und der EU-Verfahrensrichtlinie voraus, dass landesweit Sicherheit vor politischer Verfolgung für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen besteht. Diese Voraussetzung ist in Algerien, Marokko und Tunesien nicht erfüllt. Ich lehne das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ab und habe beim vorliegenden Gesetz erhebliche verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Bedenken. Daher habe ich gegen das Gesetz gestimmt.