Agnieszka Brugger agnieszka-brugger.de
Frieden und Sicherheit
Auslandseinsätze
Konflikte lassen sich durch militärische Gewalt nicht lösen. Unabhängig von seinen Zielen ist der Einsatz militärischer Gewalt immer ein großes Übel. Daher steht für mich die zivile Konfliktbearbeitung im Zentrum einer glaubwürdigen und wirksamen Sicherheits- und Friedenpolitik. Hierbei muss der Schwerpunkt auf der zivilen Krisenprävention liegen.
Der Einsatz von Militär über den Fall der Selbstverteidigung hinaus kann nur dann zulässig sein, wenn er zur Wahrung und Wiederherstellung der internationalen Sicherheit und des Weltfriedens sowie zum Schutz von Bevölkerungsgruppen vor Vertreibung und Völkermord notwendig ist. Die Beteiligung der Bundeswehr an Auslandseinsätzen muss daher an strenge Bedingungen gekoppelt sein. Militärische Gewaltanwendung ist nur als ultima ratio und unter Einhaltung des Völkerrechts, unter einem Mandat der Vereinten Nationen zulässig. Auslandseinsätze der Bundewehr dürfen grundsätzlich nur multilateral erfolgen. Darüber hinaus können sie nur gerechtfertigt sein, wenn sie vom Gesamtansatz her aussichtsreich und deeskalierend sind. Sie müssen hinsichtlich ihrer Risiken verantwortbar sein und dürfen nicht zum Politikersatz werden. Die Unterstützung von Friedensprozessen muss sich primär auf diplomatische, zivile und polizeiliche Mittel stützen.
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